Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen FP performance, Nonnenweg 47, 4055 Basel, nachfolgend «FP performance» genannt, und den Kundinnen und Kunden bzw. Athletinnen und Athleten, nachfolgend «Mitglied» genannt.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche von FP performance angebotenen Coaching-Dienstleistungen, insbesondere:
- Online Strength & Conditioning Coaching
- individuelle Trainingsplanung über eine Coaching-App
- persönliche 1:1-Trainings
- Gruppen- und Teamtrainings
- kombinierte Online- und In-Person-Coaching-Angebote
Abweichende Vereinbarungen sind möglich, sofern sie zwischen FP performance und dem Mitglied ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung bzw. Buchung eines Coaching-Angebots und dessen Annahme durch FP performance zustande. Massgebend für die individuellen Bedingungen ist die jeweilige schriftliche individuelle Vereinbarung.
Mit Vertragsabschluss bestätigt das Mitglied, die zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
Personen unter 18 Jahren benötigen für den Abschluss eines Coaching-Vertrages die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person.
3. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt am individuell vereinbarten Startdatum.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, läuft das Coaching monatlich weiter und verlängert sich jeweils um einen weiteren Abrechnungszeitraum.
Die Mitgliedschaft kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von [bis 10 Tage vor dem nächsten Abrechnungstermin] gekündigt werden.
Massgebend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigung bei FP performance. Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail oder über den vereinbarten Kommunikationskanal, erfolgen.
Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
4. Umfang der Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Coaching-Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung mit dem Mitglied.
Online Coaching
Je nach gebuchtem Angebot kann das Online Coaching insbesondere umfassen:
- individuelle Trainingsplanung
- Bereitstellung der Trainingsprogramme über eine Coaching-App
- Anpassung der Trainingsplanung entsprechend Trainingsfortschritt und Rückmeldungen
- Kommunikation und Coaching über die dafür vorgesehenen Kommunikationskanäle
- Auswertung von Trainingsdaten und Videos, soweit dies Teil des gebuchten Angebots ist
Ein Anspruch auf eine unmittelbare oder jederzeitige Erreichbarkeit des Coaches besteht nicht.
In-Person Coaching
Je nach gebuchtem Angebot können persönliche Coaching-Sessions, Gruppen- oder Teamtrainings enthalten sein.
Termine, Trainingszeiten, Trainingsorte und Gruppengrössen werden separat kommuniziert bzw. vereinbart.
FP performance behält sich vor, Trainingsinhalte entsprechend Leistungsstand, Trainingsziel, Gruppenzusammensetzung, Verfügbarkeit von Equipment oder aus Sicherheitsgründen anzupassen.
5. Trainingsorte und externe Fitnessstudios
FP performance betreibt kein eigenes Fitnessstudio. Persönliche Trainingseinheiten können deshalb in unterschiedlichen Fitnessstudios, Sportanlagen oder anderen geeigneten Trainingsstätten stattfinden.
Für die Nutzung der jeweiligen Trainingsstätte gelten zusätzlich die dort gültigen Haus-, Sicherheits- und Nutzungsregeln. Das Mitglied verpflichtet sich, diese einzuhalten und den Anweisungen des Personals der jeweiligen Trainingsstätte Folge zu leisten.
FP performance kann den Trainingsort ändern, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich und für das Mitglied zumutbar ist.
Ob allfällige Eintritts-, Nutzungs- oder Studiogebühren im Coaching-Preis enthalten sind, richtet sich nach dem jeweils vereinbarten individuellen Angebot.
6. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsbedingungen
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach dem zum Vertragsabschluss vereinbarten Coaching-Angebot.
Individuelle Preisvereinbarungen, beispielsweise für Gründungsmitglieder, Teams, Gruppen oder Sonderangebote, bleiben vorbehalten.
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum vereinbarten Abrechnungstermin fällig.
Beginnt die Mitgliedschaft an einem individuellen Datum, kann dieses Datum gleichzeitig den Beginn des persönlichen monatlichen Abrechnungszeitraums darstellen.
Das Mitglied ist dafür verantwortlich, dass die vereinbarte Zahlungsmethode funktioniert und Zahlungen fristgerecht erfolgen.
Entstehen FP performance aufgrund einer fehlgeschlagenen Zahlung oder Rückbuchung nachweisbare Drittgebühren, können diese dem Mitglied weiterverrechnet werden.
Bei ausstehenden Zahlungen kann FP performance nach angemessener Mahnung den Zugang zur Coaching-App, die Trainingsplanung und/oder die Teilnahme an persönlichen Trainingseinheiten bis zur Begleichung der offenen Beträge vorübergehend aussetzen.
7. Termine, Absenzen und verpasste Trainingseinheiten
Für vereinbarte persönliche Einzeltermine gelten die jeweils kommunizierten Stornierungsbedingungen.
Wird ein persönlicher Termin rechtzeitig abgesagt, kann nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart werden.
Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen kann die Trainingseinheit als bezogen gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Gruppen- oder Teamtrainings besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz, wenn ein einzelnes Mitglied eine planmässig stattfindende Einheit nicht wahrnehmen kann.
Muss FP performance eine vereinbarte Trainingseinheit absagen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten oder eine andere angemessene Lösung vereinbart.
8. Unterbruch oder Pausierung der Mitgliedschaft
Eine vorübergehende Pausierung der Mitgliedschaft kann in begründeten Fällen nach individueller Absprache mit FP performance möglich sein.
Als mögliche Gründe kommen insbesondere länger andauernde Verletzungen oder Erkrankungen, Schwangerschaft oder längere berufliche bzw. private Abwesenheiten in Betracht.
Ein automatischer Anspruch auf eine Pausierung besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Angebots ist.
FP performance kann bei Bedarf einen geeigneten Nachweis verlangen, soweit dies zur Beurteilung einer längeren Pausierung erforderlich und verhältnismässig ist.
9. Gesundheit und Eigenverantwortung
Das Mitglied ist dafür verantwortlich, FP performance vor Beginn und während des Coachings über für das Training relevante Verletzungen, Beschwerden, gesundheitliche Einschränkungen oder sonstige Umstände zu informieren.
Bei bestehenden Beschwerden oder Unsicherheit über die gesundheitliche Eignung für ein Training wird empfohlen, vor der Teilnahme ärztlichen oder physiotherapeutischen Rat einzuholen.
Das Mitglied verpflichtet sich, Übungen entsprechend den erhaltenen Instruktionen und unter Berücksichtigung der eigenen körperlichen Leistungsfähigkeit auszuführen.
Treten während einer Trainingseinheit Schmerzen, Schwindel, ungewöhnliche Beschwerden oder andere gesundheitliche Probleme auf, ist das Training zu unterbrechen und der Coach zu informieren.
FP performance erbringt Strength-&-Conditioning- und Coaching-Dienstleistungen. Diese ersetzen keine medizinische Diagnose, ärztliche Behandlung oder physiotherapeutische Therapie.
10. Trainingserfolg
FP performance erstellt Trainingsprogramme nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen, Trainingsziele und individuellen Voraussetzungen des Mitglieds.
Ein bestimmter sportlicher, körperlicher oder leistungsbezogener Erfolg kann jedoch nicht garantiert werden.
Der Trainingserfolg hängt unter anderem von Trainingskonstanz, Regeneration, Ernährung, individuellen körperlichen Voraussetzungen, sportlicher Belastung und der Umsetzung der Trainingsvorgaben ab.
11. Haftung
Die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten ist naturgemäss mit Verletzungs- und Unfallrisiken verbunden.
FP performance haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch eigenes schuldhaftes Verhalten entstehen.
Eine Haftung für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von FP performance zurückzuführen sind, wird nicht ausgeschlossen.
FP performance haftet insbesondere nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass:
- relevante gesundheitliche Einschränkungen oder Verletzungen nicht mitgeteilt wurden;
- Trainingsanweisungen nicht oder unsachgemäss befolgt werden;
- Übungen ausserhalb der betreuten Trainingseinheiten unsachgemäss ausgeführt werden;
- das Mitglied seine eigene körperliche Belastbarkeit offensichtlich überschreitet;
- Schäden ausschliesslich durch das Verhalten Dritter oder durch Einrichtungen einer externen Trainingsstätte entstehen, soweit FP performance hierfür nicht verantwortlich ist.
Die Haftung der jeweiligen Fitnessstudios und Trainingsstätten richtet sich nach deren eigenen Vertragsbedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen.
12. Coaching-App und digitale Dienste
Für die Bereitstellung von Trainingsplänen, Kommunikation, Trainingsdaten und weiteren Coaching-Funktionen kann FP performance externe digitale Plattformen oder Coaching-Apps einsetzen.
Für die Nutzung dieser Plattformen können ergänzend die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters gelten.
FP performance kann keine vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit externer technischer Systeme garantieren.
Bei einem Wechsel der eingesetzten Coaching-Plattform kann FP performance die Coaching-Dienstleistung auf ein anderes geeignetes System übertragen, sofern der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
13. Trainingsprogramme und geistiges Eigentum
Von FP performance bereitgestellte Trainingsprogramme, Übungsbeschreibungen, Videos, Dokumente und sonstige Coaching-Inhalte sind für die persönliche Nutzung des jeweiligen Mitglieds bestimmt.
Ohne vorherige Zustimmung von FP performance dürfen diese Inhalte nicht vollständig oder in wesentlichen Teilen:
- an Dritte weitergegeben,
- öffentlich zugänglich gemacht,
- verkauft,
- vervielfältigt oder
- für eigene kommerzielle Coaching-Angebote verwendet werden.
14. Datenschutz
FP performance bearbeitet personenbezogene Daten nur soweit dies für die Durchführung des Coachings, die Kommunikation, die Zahlungsabwicklung und die Administration erforderlich ist oder eine andere gesetzliche Grundlage besteht.
Im Rahmen des Coachings können auch Angaben über Verletzungen, Beschwerden, Trainingsleistungen und andere für die Trainingsplanung relevante Informationen bearbeitet werden.
Für die digitale Bereitstellung des Coachings können personenbezogene Daten an eingesetzte Dienstleister wie Coaching-, Zahlungs- oder Kommunikationsplattformen übermittelt bzw. durch diese bearbeitet werden.
Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten sind in der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von FP performance geregelt.
15. Ausserordentliche Kündigung durch FP performance
FP performance kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ausserordentlich beenden.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:
- wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug;
- wiederholter Missachtung von Sicherheitsanweisungen;
- schwerwiegendem unangemessenem Verhalten gegenüber Coaches, anderen Mitgliedern oder Mitarbeitenden einer Trainingsstätte;
- vorsätzlicher Beschädigung von Eigentum;
- missbräuchlicher Weitergabe von Coaching-Inhalten;
- schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen die Regeln der genutzten Trainingsstätte.
Gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
16. Änderungen der Leistungen und AGB
FP performance kann diese AGB anpassen, wenn sachliche Gründe wie Änderungen des Angebots, der eingesetzten Plattformen oder der rechtlichen Rahmenbedingungen dies erforderlich machen.
Wesentliche Änderungen werden bestehenden Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt.
Änderungen des Preises oder des wesentlichen Leistungsumfangs für eine laufende Mitgliedschaft werden nicht allein durch eine stillschweigende Änderung dieser AGB vorgenommen, sondern entsprechend kommuniziert und vereinbart bzw. unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsmöglichkeiten umgesetzt.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Es gilt schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Basel-Stadt. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.